Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

(1) Folgende AGB gelten grundsätzlich sowohl gegenüber Verbraucher als auch gegenüber Unternehmer, es sei denn, es wird die Geltung einzelner Bestimmungen speziell für Unternehmer bzw. speziell für Verbraucher geregelt.
Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer ist nach § 14, Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Unsere AGB gelten im Geschäftsverkehr ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Dies gilt insbesondere für Garantien jeglicher Art.
(4) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart:

§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
(2) In Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. Der Abzug von Skonto etc. bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Lieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Verpackungsmaterialien (z. B. Paletten) sind zu Lasten des Käufers an uns zurückzugeben.
Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen.
(4) Werden Teillieferungen verlangt, gehen Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
(5) Bei einem Auftragsvolumen von unter Euro 100,00 netto, erheben wir eine Aufwandsentschädigung.

§ 4 Rücktritt

(1) Wir sind berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder der Warenwert der Bestellung das für den Kunden festgelegte Kreditlimit übersteigt.
b) aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist.
c) der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen.
(2) Wir werden den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit informieren und unverzüglich erhaltene Gegenleistungen an den Käufer erstatten, wenn er vom Vertrag zurücktritt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Bei der Bestellung muss 50 % der Brutto Endsumme angezahlt werden, sofern es sich um Maßanfertigungen handelt. Die Endsumme, sowie Lieferungen von nicht Maßanfertigungen ist vor der Lieferung oder bei der Übernahme der Wahre fällig. Die Voraussetzung vom Anfang der Produktion und der Lieferung ist die Anzahlung und der Ausgleich der Endsumme. Wenn die Anzahlung oder die Überweisung später einkommt,verlängert sich der Liefertermin mit den Zahlen der Tage der Verspätung. Die Zahlung ist entweder in bar oder durch Überweisung zu leisten. Der Celler Fenster Laden behält sich das Eigentum an sämtliche gelieferte Waren vor, bis der Besteller alle gegenwertige und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.                                                                                                                                                  (2) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.                                                             (3) Im Fall einer Mahnung entsteht eine Gebühr i. H. v. Euro 7,00, deren Zahlungspflicht lediglich bei der ersten Mahnung nicht besteht, sofern diese verzugsbegründend ist. 

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Zum Gefahrenübergang siehe § 7.
(2) Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schweren Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener Vereinbarungen von uns oder unseren Beauftragten durchgeführt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beförderung in den Bau findet nicht statt.
(3) Bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware gehen Kosten und Schäden zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.
(4) Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale.                                                                                                                                                            (5) Für Waren, die mit unserem Einverständnis und ungebraucht sowie unbeschädigt zurückgegeben werden, vergüten wir 85 % des Warenwertes nach Abzug aller Fracht- und sonstigen Kosten. Ware aus Sonderbestellungen kann nicht zurückgenommen werden.                                                                                                                                           (6) Lieferzeiten gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen zusagen. Der Beginn der von uns angegebenen schriftlichen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.                                                                                                                                      (7) Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 10 entsprechend.                                                                                                       (8) Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. (2) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt auch dann, wenn der Käufer, wegen des von uns zu vertretenden Verzugs, geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.                                                                                       (9) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

§ 7 Gefahrenübergang

(1) Gegenüber Unternehmer gilt: Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart, dies gilt auch bei Anlieferung.

§ 8 Mängelgewährleistung und Haftung

(1) a) Wir haftennicht für Schäden, die wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs, insbesondere auf Verzug, sonstige Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen sind.
b) Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind uns unverzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.
c) Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger, hat der Käuferdie erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
d) Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc. bis mit uns eine Beweissicherung oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit uns getroffen wurde.
(2) Gegenüber Verbraucher gilt im übrigen die gesetzliche Regelung.
(3) Gegenüber Unternehmer gilt zusätzlich:
a) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach zur Nacherfüllung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nachkommen, hat der Kunde kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, es liegt ein Fall des § 438, Abs. 1, Nr. 2 BGB (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen) vor, dann bleibt es bei der 5-jährigen Verjährung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
c) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wird. Solche offensichtlichen Mängel sind beim Lieferanten innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen beim Lieferanten innerhalb von vier Wochen nach Erkennen durch den Anwender gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 9 Haftungsbegrenzung

(1) Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 ff BGB etc. ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt.
(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
(3) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit.
(4) Eine Haftung für Beratungsleistungen etc., insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen, wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
(5) Die Schadenersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen haben.
(6) Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Unsere Haftung wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige, der den Schaden verursachenden Waren, schriftlich mitgeteilt wird.
(7) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie.
(8) Gegenüber Unternehmer gilt zusätzlich: Eine verschuldensunabhängige Haftung für die Beschaffung des Kaufgegenstandes, wenn es sich um eine Gattungsschuld handelt, wird ausgeschlossen. Eine Haftung wird nur bei Vorliegen eines Verschuldens übernommen.

§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Transportvergütung, Verzugszinsen, sonstiger Verzugsschaden, etc.) aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.                                                                                                                                                                                                                               (3) Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Recht

(1) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 12 Einwilligung zur Übermittlung von Daten
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und genutzt. Unsere Kunden willigen ein, dass wir Auskunfteien Daten über die Aufnahme, die Beendigung und die Zahlungserfahrungen aus dieser Geschäftsbeziehung gem. § 29 BDSG übermitteln. Unsere Kunden können Auskunft über die betreffenden gespeicherten Daten gem. § 34 BDSG verlangen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen und sonstigen getroffenen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.

Ausgabe: März 2014